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Sport pro Gesundheit

Seit 2010 kann im Karatesport zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Karateverband (DKV) das Gütesiegel SPORT PRO GESUNDHEIT – Budomotion erworben werden. Der Karateverein Laupheim hat die strengen Voraussetzung für das Gütesiegel erfüllt und darf von den Krankenkassen bezuschusste Präsentationskurse anbieten:

Was bedeutet „SPORT PRO GESUNDHEIT“?

Es ist die höchste Auszeichnung für Vereine in Sachen Gesundheitssport überhaupt und das bundesweit anerkannte Qualitätssiegel des organisierten Sports, das auf der Basis klar definierter und vereinbarter Qualitätskriterien von der Bundesärztekammer und dem Deutschen Olympischen Sportbund gemeinsam entwickelt wurde. Die Dachmarke SPORT PRO GESUNDHEIT beinhaltet das zugeordnete Angebot „Budomotion - für ein gesundes Haltungs- und Bewegungssystem“ und zeigt den Weg zu hochwertigen Bewegungsangeboten in den Vereinen des Deutschen Karate Verbandes. Angebote mit dem Qualitätssiegel werden von der Bundesärztekammer empfohlen!

Was ist „Budomotion“?

Budomotion ist ein ganzheitlich orientiertes Konzept, welches eine interessante und vielseitige Alternative zu Angeboten wie z. B. einer herkömmlichen Rückenschule oder einer Wirbelsäulengymnastik darstellt. Neu- und Wiedereinsteiger in den Sport sollen die Möglichkeit erhalten, durch Bewegung, Spiel und Sportspaß gesünder und aktiver zu leben. Mit einem Kursangebot, welches 10 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten umfasst, sollen die Teilnehmer motiviert werden, langfristig, ihren Neigungen und Interessen entsprechend, an gesundheitsorientierten Bewegungsangeboten in den Vereinen des DKV teilzunehmen. Speziell geschulte Übungsleiter bieten dazu den Kurs mit einem standardisierten Stundenablauf an. Zur Kursgestaltung wurden Begleitunterlagen, Stundenkonzepte, Fragebögen u. v. a. m. für die Übungsleiter und Handouts für die Teilnehmer geschaffen.

Kooperationspartner Krankenkassen

Die finanzielle Unterstützung der Bewegungsangebote „SPORT PRO GESUNDHEIT –Wirbelsäulengymnastik Budomotion - für ein gesundes Haltungs- und Bewegungssystem“ kann durch die Krankenkassen in Form einer Kurskostenrückerstattung direkt an die Versicherten erfolgen, manche Krankenkassen rechnen im Erstattungsfall auch direkt mit den Kursträgern ab. Der § 20 SGB V, Abs. Primärprävention, dient als gesetzliche Grundlage für die Kooperation mit Krankenkassen.

Quelle:  DKV   http://www.karate.de/ressorts/budomotion

Karateverein Laupheim – Fechten, Kickboxen, Gewaltprävention/Selbstverteidigung, Präventions-/Gesundheitssport
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